Risikolebensversicherung als Architekt oder Ingenieur
Was sich für Architekt oder Ingenieur tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, Auftragsbestand
- Besonderheit: Versorgungswerk, Berufshaftpflicht mit Objektbezug
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Braucht ein Architekt oder Ingenieur eine Risikolebensversicherung?
Wenn Menschen von Ihrem Einkommen abhängen oder ein Kredit läuft: ja. Sie ist die günstigste Absicherung überhaupt — im Todesfall zahlt sie, sonst nie.
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Wie hoch sollte die Summe für einen Architekt oder Ingenieur sein?
Als Richtwert das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens, bei laufender Baufinanzierung mindestens die Restschuld. Bei projektweisem Einkommen rechnen Sie mit dem Durchschnitt, nicht mit dem Spitzenjahr.
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Was kostet die Risikolebensversicherung für einen Architekt oder Ingenieur?
Sie hängt an Alter, Gesundheit, Rauchverhalten und Beruf. Körperlich riskante Tätigkeiten zahlen Aufschläge, Bürotätigkeiten kaum — der Abschluss in jungen Jahren ist der größte Hebel.
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Kann ein Architekt oder Ingenieur die Versicherung an die Bank abtreten?
Ja, das verlangen Banken bei Baufinanzierungen oft. Die Abtretung bindet die Leistung an das Darlehen — prüfen Sie, ob nach Tilgung genug für die Familie bleibt.
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Was gilt für Selbstständige mit Geschäftspartnern?
Bei Personengesellschaften sichert eine gegenseitige Risikolebensversicherung die Auszahlung der Erben ab, ohne dass der Betrieb verkauft werden muss. Ohne sie bringt der Todesfall eines Partners den Betrieb regelmäßig in Not.
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Was ist bei den Gesundheitsfragen für einen Architekt oder Ingenieur wichtig?
Vollständigkeit. Ein verschwiegener Arztbesuch kann Jahre später zum Rücktritt führen — und zwar genau dann, wenn die Familie das Geld braucht.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.