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Immobilien als Auszubildender

Was sich für Auszubildender tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Ausbildungsvertrag, Vergütungsnachweis
  • Besonderheit: geringes Einkommen, dafür früher Einstieg in Berufsunfähigkeitsschutz

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Worauf sollte ein Auszubildender beim Immobilienkauf achten?

    Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist gering, dafür mit Perspektive — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.

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  2. Wie viel Immobilie kann sich ein Auszubildender leisten?

    Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.

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  3. Kann ein Auszubildender eine Immobilie steuerlich nutzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.

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  4. Welche Unterlagen braucht ein Auszubildender beim Immobilienkauf?

    Ausbildungsvertrag, Vergütungsnachweis, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

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  5. Sollte ein Auszubildender vermieten statt selbst zu nutzen?

    Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin geringem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.

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  6. Was ist beim Verkauf für einen Auszubildender wichtig?

    Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.

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