Rechtsschutzversicherung als Designer oder Fotograf
Was sich für Designer oder Fotograf tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, Auftragslage
- Besonderheit: Künstlersozialkasse je nach Tätigkeit, Abgrenzung zum Gewerbe entscheidet
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Welchen Rechtsschutz braucht ein Designer oder Fotograf?
Privat- und Verkehrsrechtsschutz als Grundlage, dazu Berufs- oder Firmenrechtsschutz, sobald Sie Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen. Der private Baustein deckt berufliche Streitigkeiten nicht ab.
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Was kostet Rechtsschutz für einen Designer oder Fotograf?
Privat und Verkehr liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr; Firmenrechtsschutz richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl. Eine Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro senkt den Beitrag deutlich.
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Gilt eine Wartezeit für einen Designer oder Fotograf?
Ja, in der Regel drei Monate für die meisten Bereiche. Wer erst beim laufenden Streit abschließt, bekommt keine Deckung — das ist der häufigste Grund für Ablehnungen.
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Zahlt der Rechtsschutz eines Designer oder Fotograf bei Forderungseinzug?
Meist nur eingeschränkt. Das Eintreiben offener Rechnungen ist typischerweise ausgeschlossen oder gedeckelt — dafür gibt es Warenkreditversicherung und Inkasso.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Firmenrechtsschutz?
Berufsrechtsschutz schützt Sie als Person in beruflichen Angelegenheiten, Firmenrechtsschutz das Unternehmen samt Mitarbeitern. Wer Personal beschäftigt, braucht zusätzlich Arbeitsrechtsschutz.
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Was ist bei Steuerstreitigkeiten für einen Designer oder Fotograf gedeckt?
Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Vorfeld. Die Betriebsprüfung selbst ist nirgends versichert.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.