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Krankenzusatzversicherung als Beschäftigter in Elternzeit

Was sich für Beschäftigter in Elternzeit tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Arbeitsvertrag, Elterngeldbescheid
  • Besonderheit: Elterngeld zählt bei den meisten Banken nicht als dauerhaftes Einkommen

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Zusatzversicherung lohnt sich für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Am ehesten Zahnersatz — dort ist die Lücke zwischen Kassenleistung und Rechnung am größten. Danach stationäre Zusatzversicherung und Krankentagegeld.

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  2. Braucht ein Beschäftigter in Elternzeit ein Krankentagegeld?

    Als Selbstständiger unbedingt: Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung, und das gesetzliche Krankengeld beginnt frühestens nach sechs Wochen — bei vorübergehend reduziertem Einkommen ist diese Lücke existenziell.

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  3. Ab wann sollte das Krankentagegeld eines Beschäftigter in Elternzeit zahlen?

    So früh, wie Ihre Rücklage reicht. Wer sechs Wochen überbrücken kann, wählt Tag 43 und zahlt deutlich weniger als bei Beginn ab Tag 15.

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  4. Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

    Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter. Wichtiger als der Preis sind die Wartezeiten und die Zahnstaffel der ersten Jahre — die begrenzt die Erstattung anfangs auf feste Beträge.

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  5. Werden laufende Behandlungen mitversichert?

    Nein. Angeratene und begonnene Behandlungen sind ausgeschlossen — wer den Heil- und Kostenplan schon hat, kommt für diese Behandlung zu spät.

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  6. Lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Ja, für wenige Euro im Jahr. Die gesetzliche Kasse zahlt außerhalb der EU nichts und innerhalb der EU keinen Rücktransport — der kostet schnell fünfstellig.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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