Immobilien als Freiberufler
Was sich für Freiberufler tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
- Besonderheit: keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflicht, oft Kammermitglied
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Worauf sollte ein Freiberufler beim Immobilienkauf achten?
Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist schwankend, aber planbar — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.
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Wie viel Immobilie kann sich ein Freiberufler leisten?
Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.
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Kann ein Freiberufler eine Immobilie steuerlich nutzen?
Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.
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Welche Unterlagen braucht ein Freiberufler beim Immobilienkauf?
EÜR und Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
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Sollte ein Freiberufler vermieten statt selbst zu nutzen?
Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin schwankendem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.
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Was ist beim Verkauf für einen Freiberufler wichtig?
Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.