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Private Altersvorsorge als Gärtner oder Baumschule

Was sich für Gärtner oder Baumschule tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Jahresabschluss, Flächennachweis
  • Besonderheit: starke Saisonalität, hoher Energiebedarf bei Gewächshäusern

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Wie sorgt ein Gärtner oder Baumschule fürs Alter vor?

    Über die Alterssicherung der Landwirte bei der SVLFG. Die ist als Teilsicherung gedacht und reicht allein nicht — der Hof selbst ist bei vielen die eigentliche Altersvorsorge, und genau das ist das Risiko.

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  2. Lohnt sich die Rürup-Rente für einen Gärtner oder Baumschule?

    Für Selbstständige mit hoher Steuerlast oft ja: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Preis dafür ist völlige Unflexibilität — kein Kapitalwahlrecht, keine Kündigung, keine Vererbung ohne Zusatzbaustein.

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  3. Kann ein Gärtner oder Baumschule die Riester-Rente nutzen?

    Nur, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind oder einen förderberechtigten Ehepartner haben. Für die meisten Selbstständigen ist Riester deshalb keine Option, für über die KSK Versicherte dagegen schon.

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  4. Wie viel sollte ein Gärtner oder Baumschule monatlich zurücklegen?

    Als Faustregel 10 bis 15 Prozent des Einkommens. Bei stark saisonalem Einkommen ist eine kleine feste Rate plus jährliche Sonderzahlung im guten Jahr praktikabler als eine hohe monatliche Verpflichtung.

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  5. Was passiert mit der Vorsorge eines Gärtner oder Baumschule bei Insolvenz?

    Rürup-Verträge sind in der Ansparphase pfändungsgeschützt, gewöhnliche Lebens- und Rentenversicherungen nur in engen Grenzen. Das ist für Selbstständige mit Betriebsrisiko das stärkste Argument für Rürup.

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  6. Reicht die Immobilie als Altersvorsorge für einen Gärtner oder Baumschule?

    Nur bedingt. Ein abbezahltes Haus spart Miete, zahlt aber keine Rechnungen. Instandhaltung und Steuern laufen weiter, und verkauft ist es erst Geld, wenn ein Käufer da ist.

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