Rechtsschutzversicherung als Gastronom
Was sich für Gastronom tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: Bilanz, BWA, Umsatzentwicklung
- Besonderheit: saisonale Schwankungen, Banken stufen die Branche als riskant ein
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Welchen Rechtsschutz braucht ein Gastronom?
Privat- und Verkehrsrechtsschutz als Grundlage, dazu Berufs- oder Firmenrechtsschutz, sobald Sie Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen. Der private Baustein deckt berufliche Streitigkeiten nicht ab.
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Was kostet Rechtsschutz für einen Gastronom?
Privat und Verkehr liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr; Firmenrechtsschutz richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl. Eine Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro senkt den Beitrag deutlich.
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Gilt eine Wartezeit für einen Gastronom?
Ja, in der Regel drei Monate für die meisten Bereiche. Wer erst beim laufenden Streit abschließt, bekommt keine Deckung — das ist der häufigste Grund für Ablehnungen.
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Zahlt der Rechtsschutz eines Gastronom bei Forderungseinzug?
Meist nur eingeschränkt. Das Eintreiben offener Rechnungen ist typischerweise ausgeschlossen oder gedeckelt — dafür gibt es Warenkreditversicherung und Inkasso.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Firmenrechtsschutz?
Berufsrechtsschutz schützt Sie als Person in beruflichen Angelegenheiten, Firmenrechtsschutz das Unternehmen samt Mitarbeitern. Wer Personal beschäftigt, braucht zusätzlich Arbeitsrechtsschutz.
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Was ist bei Steuerstreitigkeiten für einen Gastronom gedeckt?
Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Vorfeld. Die Betriebsprüfung selbst ist nirgends versichert.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.