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Rechtsschutzversicherung als Imker

Was sich für Imker tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, bei Kleinstbetrieb Liebhaberei-Abgrenzung
  • Besonderheit: meist Nebenerwerb, ab 25 Völkern SVLFG-Pflicht, Bienen sind kein Beleihungsobjekt

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welchen Rechtsschutz braucht ein Imker?

    Privat- und Verkehrsrechtsschutz als Grundlage, dazu Berufs- oder Firmenrechtsschutz, sobald Sie Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen. Der private Baustein deckt berufliche Streitigkeiten nicht ab.

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  2. Was kostet Rechtsschutz für einen Imker?

    Privat und Verkehr liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr; Firmenrechtsschutz richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl. Eine Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro senkt den Beitrag deutlich.

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  3. Gilt eine Wartezeit für einen Imker?

    Ja, in der Regel drei Monate für die meisten Bereiche. Wer erst beim laufenden Streit abschließt, bekommt keine Deckung — das ist der häufigste Grund für Ablehnungen.

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  4. Zahlt der Rechtsschutz eines Imker bei Forderungseinzug?

    Meist nur eingeschränkt. Das Eintreiben offener Rechnungen ist typischerweise ausgeschlossen oder gedeckelt — dafür gibt es Warenkreditversicherung und Inkasso.

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  5. Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Firmenrechtsschutz?

    Berufsrechtsschutz schützt Sie als Person in beruflichen Angelegenheiten, Firmenrechtsschutz das Unternehmen samt Mitarbeitern. Wer Personal beschäftigt, braucht zusätzlich Arbeitsrechtsschutz.

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  6. Was ist bei Steuerstreitigkeiten für einen Imker gedeckt?

    Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Vorfeld. Die Betriebsprüfung selbst ist nirgends versichert.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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