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Wohngebäudeversicherung als Imker

Was sich für Imker tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, bei Kleinstbetrieb Liebhaberei-Abgrenzung
  • Besonderheit: meist Nebenerwerb, ab 25 Völkern SVLFG-Pflicht, Bienen sind kein Beleihungsobjekt

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Was versichert die Wohngebäudeversicherung eines Imker?

    Das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bewegliches Inventar gehört in die Hausrat-, betriebliches in die Inhaltsversicherung.

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  2. Ist die betriebliche Nutzung eines Imker mitversichert?

    Nur wenn sie gemeldet ist. Werkstatt, Lager oder Praxis im Wohngebäude ändern das Risiko — ohne Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen.

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  3. Braucht ein Imker eine Elementarschadenversicherung?

    In fast allen Lagen ja. Überschwemmung durch Starkregen trifft längst nicht mehr nur Flussanlieger, und ohne diesen Zusatz zahlt die Gebäudeversicherung dafür nichts.

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  4. Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?

    Über den gleitenden Neuwert nach Wert 1914, damit die Entschädigung mit den Baukosten mitwächst. Der Unterversicherungsverzicht ist dabei der entscheidende Punkt im Vertrag.

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  5. Was gilt für landwirtschaftliche Gebäude?

    Ställe, Scheunen und Hallen brauchen eine eigene landwirtschaftliche Gebäudeversicherung; die Wohngebäudepolice deckt sie nicht. Auf Feuerrisiken durch Heulager und Technik achten.

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  6. Was ist bei einer Photovoltaikanlage zu beachten?

    Aufdachanlagen sind nicht automatisch mitversichert. Entweder in die Gebäudeversicherung einschließen lassen oder eine eigene Photovoltaikversicherung abschließen — schriftlich, nicht mündlich.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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