Immobilien als Beschäftigter in der Probezeit
Was sich für Beschäftigter in der Probezeit tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: Arbeitsvertrag, erste Abrechnungen
- Besonderheit: die meisten Banken warten das Ende der Probezeit ab
Sechs Fragen, sechs Antworten
-
Worauf sollte ein Beschäftigter in der Probezeit beim Immobilienkauf achten?
Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist noch nicht gefestigt — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.
Direktverweis -
Wie viel Immobilie kann sich ein Beschäftigter in der Probezeit leisten?
Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.
Direktverweis -
Kann ein Beschäftigter in der Probezeit eine Immobilie steuerlich nutzen?
Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.
Direktverweis -
Welche Unterlagen braucht ein Beschäftigter in der Probezeit beim Immobilienkauf?
Arbeitsvertrag, erste Abrechnungen, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Direktverweis -
Sollte ein Beschäftigter in der Probezeit vermieten statt selbst zu nutzen?
Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin noch ungefestigtem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.
Direktverweis -
Was ist beim Verkauf für einen Beschäftigter in der Probezeit wichtig?
Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.
Direktverweis
Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.