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Strom und Gas als Architekt oder Ingenieur

Was sich für Architekt oder Ingenieur tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, Auftragsbestand
  • Besonderheit: Versorgungswerk, Berufshaftpflicht mit Objektbezug

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Kann ein Architekt oder Ingenieur den Stromanbieter frei wählen?

    Ja, immer. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, nur der Lieferant wechselt — an der Versorgungssicherheit ändert sich dadurch nichts.

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  2. Lohnt sich Gewerbestrom für einen Architekt oder Ingenieur?

    Ab etwa 10.000 Kilowattstunden im Jahr meist ja: Gewerbetarife rechnen anders und sind bei größeren Mengen günstiger. Darunter ist ein guter Haushaltstarif oft besser.

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  3. Wie viel spart ein Architekt oder Ingenieur durch einen Anbieterwechsel?

    Wer noch in der Grundversorgung steckt, spart am meisten — sie ist fast überall der teuerste Tarif am Ort. Die Ersparnis hängt am Verbrauch, nicht am Beruf.

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  4. Worauf sollte ein Architekt oder Ingenieur beim Tarif achten?

    Auf Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist statt allein auf den Wechselbonus. Ein Bonus im ersten Jahr rettet keinen Tarif, dessen Arbeitspreis danach über dem Marktschnitt liegt.

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  5. Kann ein Architekt oder Ingenieur Stromkosten steuerlich absetzen?

    Ja, den betrieblich veranlassten Anteil. Bei einem häuslichen Arbeitszimmer geht es anteilig, bei eigener Betriebsstätte vollständig.

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  6. Was passiert bei Insolvenz des Anbieters eines Architekt oder Ingenieur?

    Sie fallen automatisch in die Ersatzversorgung des Grundversorgers und bleiben mit Strom versorgt. Die ist allerdings teuer — kümmern Sie sich sofort um einen neuen Vertrag, nicht erst zur nächsten Abrechnung.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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