Betriebliche Altersvorsorge als Arzt oder Zahnarzt
Was sich für Arzt oder Zahnarzt tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, bei Praxis auch BWA
- Besonderheit: Versorgungswerk statt Rentenversicherung, hohe Praxisdarlehen üblich
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Kann ein Arzt oder Zahnarzt eine betriebliche Altersvorsorge nutzen?
Nicht für sich selbst — die betriebliche Altersvorsorge setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie sie dagegen anbieten, sobald jemand sie verlangt.
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Was ist für einen Arzt oder Zahnarzt bei der Entgeltumwandlung wichtig?
Dass der Arbeitgeberzuschuss stimmt und der Vertrag bei einem Wechsel mitgenommen werden kann. Beiträge mindern zunächst Steuern und Sozialabgaben — dafür sind die Leistungen später voll beitragspflichtig.
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Muss ein Arzt oder Zahnarzt als Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Anbieten müssen Sie sie, finanzieren nicht vollständig: Verlangt ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung, müssen Sie sie ermöglichen und 15 Prozent zuschießen.
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Welcher Durchführungsweg passt für einen Arzt oder Zahnarzt?
Direktversicherung ist der einfachste Weg mit dem geringsten Verwaltungsaufwand. Pensionskasse und Unterstützungskasse lohnen erst bei größeren Belegschaften.
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Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeberwechsel?
Der Vertrag kann übertragen oder beitragsfrei gestellt werden. Unverfallbar sind eigene Beiträge sofort, Arbeitgeberbeiträge nach drei Jahren und ab Alter 21.
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Lohnt sich die bAV trotz Beiträgen in der Rente?
Wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die Mindestzuschuss zahlt: meist ja. Bei nur 15 Prozent Zuschuss frisst die spätere Beitragspflicht in Kranken- und Pflegekasse einen großen Teil des Vorteils.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.