Förderung und KfW als Arzt oder Zahnarzt
Was sich für Arzt oder Zahnarzt tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, bei Praxis auch BWA
- Besonderheit: Versorgungswerk statt Rentenversicherung, hohe Praxisdarlehen üblich
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Welche Förderung kann ein Arzt oder Zahnarzt beantragen?
Je nach Vorhaben KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse für Energie und Beratung sowie Landesprogramme. Als Arzt oder Zahnarzt kommen zusätzlich branchenspezifische Töpfe in Frage.
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Wann muss ein Arzt oder Zahnarzt den Antrag stellen?
Immer vor Auftragsvergabe. Der sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge — wer den Handwerker beauftragt hat, bekommt nichts mehr.
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Lassen sich Förderungen kombinieren?
Teilweise. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG schließen einander aus, KfW-Kredit und Landesprogramm sind oft kombinierbar. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln.
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Braucht ein Arzt oder Zahnarzt für die Förderung einen Berater?
Für die meisten Energieprogramme ja — der Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung, und seine Kosten werden bezuschusst. Bei Gründungsförderung verlangt die Agentur eine fachkundige Stellungnahme.
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Muss ein Arzt oder Zahnarzt Fördermittel versteuern?
Zuschüsse sind in der Regel steuerpflichtige Betriebseinnahmen oder mindern die Anschaffungskosten. Bei Privatpersonen mindern sie die absetzbaren Kosten — doppelt absetzen geht nicht.
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Was passiert, wenn ein Arzt oder Zahnarzt die Auflagen nicht einhält?
Rückforderung samt Zinsen. Zweckbindungsfristen laufen oft fünf bis zwölf Jahre — wer vorher verkauft oder umnutzt, zahlt zurück.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.