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Gold und Edelmetalle als Beschäftigter in Elternzeit

Was sich für Beschäftigter in Elternzeit tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Arbeitsvertrag, Elterngeldbescheid
  • Besonderheit: Elterngeld zählt bei den meisten Banken nicht als dauerhaftes Einkommen

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Lohnt sich Gold für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Als Beimischung von etwa fünf bis zehn Prozent, nicht als Anlage für sich. Gold zahlt keine Zinsen und keine Dividende — es soll Kaufkraft sichern, nicht vermehren.

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  2. Muss ein Beschäftigter in Elternzeit Gewinne aus Gold versteuern?

    Bei physischem Gold nach einem Jahr Haltedauer nicht — das ist der wesentliche Vorteil gegenüber Wertpapieren mit Abgeltungsteuer. Innerhalb eines Jahres ist der Gewinn steuerpflichtig.

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  3. Barren oder Münzen für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Barren haben den geringeren Aufschlag, gängige Anlagemünzen die bessere Verkäuflichkeit. Kleine Einheiten kosten prozentual deutlich mehr Aufgeld als große.

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  4. Wo bewahrt ein Beschäftigter in Elternzeit Gold auf?

    Im Bankschließfach oder einem zertifizierten Tresor. Prüfen Sie die Hausratversicherung: Wertsachen zu Hause sind meist nur bis zu einer geringen Grenze gedeckt, im Schließfach oft besser.

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  5. Kann ein Beschäftigter in Elternzeit Gold als Sicherheit für einen Kredit nutzen?

    Selten. Banken beleihen physisches Gold kaum, weil Verwahrung und Verwertung aufwendig sind. Als Rücklage für schwache Monate ist es dagegen brauchbar.

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  6. Gehört Gold ins Betriebs- oder Privatvermögen?

    Ins Privatvermögen. Im Betriebsvermögen entfällt die einjährige Spekulationsfrist, jeder Gewinn wird steuerpflichtig — genau der Vorteil geht verloren.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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