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Private Altersvorsorge als Beschäftigter in Elternzeit

Was sich für Beschäftigter in Elternzeit tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Arbeitsvertrag, Elterngeldbescheid
  • Besonderheit: Elterngeld zählt bei den meisten Banken nicht als dauerhaftes Einkommen

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Wie sorgt ein Beschäftigter in Elternzeit fürs Alter vor?

    Als Beschäftigter in Elternzeit sind Sie in der Regel nicht pflichtversichert — es gibt keine automatische Vorsorge. Was Sie nicht selbst aufbauen, ist im Alter nicht da.

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  2. Lohnt sich die Rürup-Rente für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Für Selbstständige mit hoher Steuerlast oft ja: Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Preis dafür ist völlige Unflexibilität — kein Kapitalwahlrecht, keine Kündigung, keine Vererbung ohne Zusatzbaustein.

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  3. Kann ein Beschäftigter in Elternzeit die Riester-Rente nutzen?

    Nur, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind oder einen förderberechtigten Ehepartner haben. Für die meisten Selbstständigen ist Riester deshalb keine Option, für über die KSK Versicherte dagegen schon.

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  4. Wie viel sollte ein Beschäftigter in Elternzeit monatlich zurücklegen?

    Als Faustregel 10 bis 15 Prozent des Einkommens. Bei vorübergehend reduziertem Einkommen ist eine kleine feste Rate plus jährliche Sonderzahlung im guten Jahr praktikabler als eine hohe monatliche Verpflichtung.

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  5. Was passiert mit der Vorsorge eines Beschäftigter in Elternzeit bei Insolvenz?

    Rürup-Verträge sind in der Ansparphase pfändungsgeschützt, gewöhnliche Lebens- und Rentenversicherungen nur in engen Grenzen. Das ist für Selbstständige mit Betriebsrisiko das stärkste Argument für Rürup.

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  6. Reicht die Immobilie als Altersvorsorge für einen Beschäftigter in Elternzeit?

    Nur bedingt. Ein abbezahltes Haus spart Miete, zahlt aber keine Rechnungen. Instandhaltung und Steuern laufen weiter, und verkauft ist es erst Geld, wenn ein Käufer da ist.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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