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Förderung und KfW als GmbH-Gesellschafter

Was sich für GmbH-Gesellschafter tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Jahresabschluss, Gehaltsnachweis, Gesellschaftervertrag
  • Besonderheit: als Geschäftsführer angestellt – zählt teils als Arbeitnehmer, teils als Selbstständiger

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Förderung kann ein GmbH-Gesellschafter beantragen?

    Je nach Vorhaben KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse für Energie und Beratung sowie Landesprogramme. Als GmbH-Gesellschafter kommen zusätzlich branchenspezifische Töpfe in Frage.

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  2. Wann muss ein GmbH-Gesellschafter den Antrag stellen?

    Immer vor Auftragsvergabe. Der sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge — wer den Handwerker beauftragt hat, bekommt nichts mehr.

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  3. Lassen sich Förderungen kombinieren?

    Teilweise. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG schließen einander aus, KfW-Kredit und Landesprogramm sind oft kombinierbar. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln.

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  4. Braucht ein GmbH-Gesellschafter für die Förderung einen Berater?

    Für die meisten Energieprogramme ja — der Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung, und seine Kosten werden bezuschusst. Bei Gründungsförderung verlangt die Agentur eine fachkundige Stellungnahme.

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  5. Muss ein GmbH-Gesellschafter Fördermittel versteuern?

    Zuschüsse sind in der Regel steuerpflichtige Betriebseinnahmen oder mindern die Anschaffungskosten. Bei Privatpersonen mindern sie die absetzbaren Kosten — doppelt absetzen geht nicht.

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  6. Was passiert, wenn ein GmbH-Gesellschafter die Auflagen nicht einhält?

    Rückforderung samt Zinsen. Zweckbindungsfristen laufen oft fünf bis zwölf Jahre — wer vorher verkauft oder umnutzt, zahlt zurück.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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