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Kredit und Umschuldung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Bekomme ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG einen Kredit?

    Grundsätzlich ja. Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern der Nachweis: Banken verlangen von Ihnen EÜR und Steuerbescheide. Am häufigsten scheitern Anträge hier an einem Punkt: zu kleine Umsätze für die Mindestanforderungen der Bank.

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  2. Welche Unterlagen braucht die Bank von einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    EÜR und Steuerbescheide, dazu Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate und der Personalausweis. Reichen Sie alles auf einmal ein — Nachforderungen kosten regelmäßig mehr Zeit als die Prüfung selbst.

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  3. Wie berechnet die Bank mein Einkommen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Ihr Einkommen ist typischerweise so: klein, dafür ohne Umsatzsteuer. Banken glätten das, indem sie über zwei bis drei Jahre mitteln und das schwächste Jahr stärker gewichten. Ein einzelnes gutes Jahr hebt die Bewertung deshalb kaum.

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  4. Warum werden Kreditanträge von Kleinunternehmern abgelehnt?

    Meist an diesem Punkt: zu kleine Umsätze für die Mindestanforderungen der Bank. Dazu kommen die üblichen Gründe — negative Schufa-Einträge, zu hohe bestehende Raten, zu kurze Kontohistorie.

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  5. Was verbessert meine Chancen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG spürbar?

    Ein zweiter Antragsteller mit regelmäßigem Einkommen, mehr Eigenkapital, eine längere Laufzeit mit kleinerer Rate — und saubere Kontoführung ohne Rückläufer in den letzten sechs Monaten.

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  6. Sollte ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG mehrere Banken gleichzeitig anfragen?

    Nur als Konditionsanfrage, nie als Kreditanfrage. Konditionsanfragen sind für andere Banken unsichtbar; mehrere echte Kreditanfragen kurz hintereinander verschlechtern den Schufa-Score.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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