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Immobilien als Obst- oder Gemüsebauer

Was sich für Obst- oder Gemüsebauer tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: Jahresabschluss, Flächennachweis
  • Besonderheit: Ernteausfallrisiko, Saisonarbeitskräfte

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Worauf sollte ein Obst- oder Gemüsebauer beim Immobilienkauf achten?

    Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist saisonal, ernteabhängig — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.

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  2. Wie viel Immobilie kann sich ein Obst- oder Gemüsebauer leisten?

    Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.

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  3. Kann ein Obst- oder Gemüsebauer eine Immobilie steuerlich nutzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.

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  4. Welche Unterlagen braucht ein Obst- oder Gemüsebauer beim Immobilienkauf?

    Jahresabschluss, Flächennachweis, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

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  5. Sollte ein Obst- oder Gemüsebauer vermieten statt selbst zu nutzen?

    Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin ernteabhängigem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.

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  6. Was ist beim Verkauf für einen Obst- oder Gemüsebauer wichtig?

    Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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