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Immobilien als Tierhalter oder Pensionsstall

Was sich für Tierhalter oder Pensionsstall tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, Bestandsnachweis
  • Besonderheit: Tierseuchenrisiko, oft Nebenerwerb zur Landwirtschaft

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Worauf sollte ein Tierhalter oder Pensionsstall beim Immobilienkauf achten?

    Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist bestandsabhängig — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.

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  2. Wie viel Immobilie kann sich ein Tierhalter oder Pensionsstall leisten?

    Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.

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  3. Kann ein Tierhalter oder Pensionsstall eine Immobilie steuerlich nutzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.

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  4. Welche Unterlagen braucht ein Tierhalter oder Pensionsstall beim Immobilienkauf?

    EÜR, Bestandsnachweis, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

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  5. Sollte ein Tierhalter oder Pensionsstall vermieten statt selbst zu nutzen?

    Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin bestandsabhängigem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.

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  6. Was ist beim Verkauf für einen Tierhalter oder Pensionsstall wichtig?

    Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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