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Unfallversicherung als Tierhalter oder Pensionsstall

Was sich für Tierhalter oder Pensionsstall tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, Bestandsnachweis
  • Besonderheit: Tierseuchenrisiko, oft Nebenerwerb zur Landwirtschaft

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Braucht ein Tierhalter oder Pensionsstall eine private Unfallversicherung?

    Wenn die gesetzliche Unfallversicherung Sie nicht erfasst: ja. Sie greift rund um die Uhr, während die gesetzliche nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zahlt — und die meisten Unfälle passieren in der Freizeit.

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  2. Ist ein Tierhalter oder Pensionsstall gesetzlich unfallversichert?

    Über die SVLFG ja, das ist Pflichtmitgliedschaft — allerdings mit begrenzten Leistungen und nur für den betrieblichen Bereich.

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  3. Was ist die Invaliditätssumme und was braucht ein Tierhalter oder Pensionsstall?

    Sie ist der Betrag bei Vollinvalidität, aus dem sich alle Teilleistungen berechnen. Als Richtwert das Vier- bis Sechsfache des Jahreseinkommens — darunter reicht es bei schweren Fällen nicht für den Umbau von Wohnung und Fahrzeug.

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  4. Was bedeutet die Gliedertaxe für einen Tierhalter oder Pensionsstall?

    Sie legt fest, wie viel Prozent Invalidität ein verlorenes Körperteil bedeutet. Für Berufe, die auf die Hände angewiesen sind, lohnt der Blick auf eine verbesserte Gliedertaxe für Daumen und Finger.

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  5. Ersetzt eine Unfallversicherung dem Tierhalter oder Pensionsstall die Berufsunfähigkeit?

    Nein. Nur rund jede zehnte Berufsunfähigkeit entsteht durch einen Unfall — der Rest kommt von Krankheiten. Die Unfallversicherung ist eine Ergänzung, kein Ersatz.

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  6. Was kostet die Unfallversicherung für einen Tierhalter oder Pensionsstall?

    Der Beitrag richtet sich nach der Gefahrengruppe. Körperlich arbeitende Berufe zahlen ein Mehrfaches von Bürotätigkeiten — dafür ist gerade dort das Risiko real.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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