Wohngebäudeversicherung als Tierhalter oder Pensionsstall
Was sich für Tierhalter oder Pensionsstall tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR, Bestandsnachweis
- Besonderheit: Tierseuchenrisiko, oft Nebenerwerb zur Landwirtschaft
Sechs Fragen, sechs Antworten
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Was versichert die Wohngebäudeversicherung eines Tierhalter oder Pensionsstall?
Das Gebäude selbst gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bewegliches Inventar gehört in die Hausrat-, betriebliches in die Inhaltsversicherung.
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Ist die betriebliche Nutzung eines Tierhalter oder Pensionsstall mitversichert?
Nur wenn sie gemeldet ist. Werkstatt, Lager oder Praxis im Wohngebäude ändern das Risiko — ohne Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen.
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Braucht ein Tierhalter oder Pensionsstall eine Elementarschadenversicherung?
In fast allen Lagen ja. Überschwemmung durch Starkregen trifft längst nicht mehr nur Flussanlieger, und ohne diesen Zusatz zahlt die Gebäudeversicherung dafür nichts.
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Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?
Über den gleitenden Neuwert nach Wert 1914, damit die Entschädigung mit den Baukosten mitwächst. Der Unterversicherungsverzicht ist dabei der entscheidende Punkt im Vertrag.
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Was gilt für landwirtschaftliche Gebäude?
Ställe, Scheunen und Hallen brauchen eine eigene landwirtschaftliche Gebäudeversicherung; die Wohngebäudepolice deckt sie nicht. Auf Feuerrisiken durch Heulager und Technik achten.
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Was ist bei einer Photovoltaikanlage zu beachten?
Aufdachanlagen sind nicht automatisch mitversichert. Entweder in die Gebäudeversicherung einschließen lassen oder eine eigene Photovoltaikversicherung abschließen — schriftlich, nicht mündlich.
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Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.