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Betriebliche Altersvorsorge in Gelsenkirchen

Vom Bruttogehalt gespart, vom Arbeitgeber bezuschusst — aber nicht in jedem Fall die beste Wahl.

Bei der Entgeltumwandlung wandeln Sie Bruttogehalt in Beiträge um. Das spart heute Steuern und Sozialabgaben, und der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent dazugeben. Der Haken kommt später: In der Rente sind die Auszahlungen voll steuerpflichtig und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Ausserdem sinken durch die Umwandlung die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Ob die bAV lohnt, hängt am Zuschuss des Arbeitgebers — und der ist sehr unterschiedlich.

Vor Ort in Gelsenkirchen: Gelsenkirchen ist zweigeteilt: der bürgerliche Norden um Buer und Erle, der dichtere Süden um Ückendorf und Schalke. Beides sind völlig verschiedene Märkte – mit verschiedenen Kaufpreisen, verschiedenen Sanierungsfragen und verschiedenen Finanzierungsstrukturen.

Was wir übernehmen
  • Rechnung mit dem echten Arbeitgeberzuschuss statt mit Musterwerten
  • Prüfung, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Vertrag passiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen.
  • Auf bAV-Auszahlungen fallen in der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Fragen zur Betriebliche Altersvorsorge in Gelsenkirchen

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Das hängt fast vollständig am Arbeitgeberzuschuss. Gibt er nur die gesetzlichen 15 Prozent, ist die bAV oft schwächer als eine private Vorsorge — wegen der Abgaben in der Rentenphase und der geringeren gesetzlichen Rente. Zahlt er deutlich mehr, kippt die Rechnung klar zugunsten der bAV. Wir rechnen es mit Ihrem echten Zuschuss durch.

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