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Rechtsschutzversicherung als Dolmetscher oder Übersetzer

Was sich für Dolmetscher oder Übersetzer tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: freier Beruf, oft mehrere Auftraggeber, Auslandseinkünfte möglich

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welchen Rechtsschutz braucht ein Dolmetscher oder Übersetzer?

    Privat- und Verkehrsrechtsschutz als Grundlage, dazu Berufs- oder Firmenrechtsschutz, sobald Sie Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen. Der private Baustein deckt berufliche Streitigkeiten nicht ab.

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  2. Was kostet Rechtsschutz für einen Dolmetscher oder Übersetzer?

    Privat und Verkehr liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr; Firmenrechtsschutz richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl. Eine Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro senkt den Beitrag deutlich.

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  3. Gilt eine Wartezeit für einen Dolmetscher oder Übersetzer?

    Ja, in der Regel drei Monate für die meisten Bereiche. Wer erst beim laufenden Streit abschließt, bekommt keine Deckung — das ist der häufigste Grund für Ablehnungen.

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  4. Zahlt der Rechtsschutz eines Dolmetscher oder Übersetzer bei Forderungseinzug?

    Meist nur eingeschränkt. Das Eintreiben offener Rechnungen ist typischerweise ausgeschlossen oder gedeckelt — dafür gibt es Warenkreditversicherung und Inkasso.

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  5. Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Firmenrechtsschutz?

    Berufsrechtsschutz schützt Sie als Person in beruflichen Angelegenheiten, Firmenrechtsschutz das Unternehmen samt Mitarbeitern. Wer Personal beschäftigt, braucht zusätzlich Arbeitsrechtsschutz.

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  6. Was ist bei Steuerstreitigkeiten für einen Dolmetscher oder Übersetzer gedeckt?

    Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Vorfeld. Die Betriebsprüfung selbst ist nirgends versichert.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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