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Immobilien als Einzelunternehmer

Was sich für Einzelunternehmer tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR oder Bilanz, Steuerbescheide, BWA
  • Besonderheit: haftet mit dem Privatvermögen, Gewerbesteuer ab Freibetrag

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Worauf sollte ein Einzelunternehmer beim Immobilienkauf achten?

    Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist unternehmerisch, mit Haftung im Privatvermögen — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.

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  2. Wie viel Immobilie kann sich ein Einzelunternehmer leisten?

    Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.

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  3. Kann ein Einzelunternehmer eine Immobilie steuerlich nutzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.

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  4. Welche Unterlagen braucht ein Einzelunternehmer beim Immobilienkauf?

    EÜR oder Bilanz, Steuerbescheide, BWA, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

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  5. Sollte ein Einzelunternehmer vermieten statt selbst zu nutzen?

    Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin unternehmerischem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.

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  6. Was ist beim Verkauf für einen Einzelunternehmer wichtig?

    Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.

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