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Immobilien als Journalist oder Autor

Was sich für Journalist oder Autor tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, Honorarübersicht
  • Besonderheit: Künstlersozialkasse möglich – halbiert den Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Worauf sollte ein Journalist oder Autor beim Immobilienkauf achten?

    Auf die Tragfähigkeit in einem schwachen Jahr, nicht im besten. Ihr Einkommen ist schwankend, oft mehrere Auftraggeber — die Rate muss auch dann noch passen, wenn drei Monate schlecht laufen.

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  2. Wie viel Immobilie kann sich ein Journalist oder Autor leisten?

    Als grober Rahmen das 100- bis 110-fache der monatlich tragbaren Rate als Darlehenssumme, plus Eigenkapital, minus Kaufnebenkosten. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt mehrerer Jahre.

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  3. Kann ein Journalist oder Autor eine Immobilie steuerlich nutzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja — anteilig als Arbeitszimmer oder vollständig als Betriebsvermögen. Vorsicht: Was ins Betriebsvermögen wandert, wird beim späteren Verkauf oder bei Betriebsaufgabe steuerpflichtig.

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  4. Welche Unterlagen braucht ein Journalist oder Autor beim Immobilienkauf?

    EÜR, Steuerbescheide, Honorarübersicht, dazu Exposé, Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.

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  5. Sollte ein Journalist oder Autor vermieten statt selbst zu nutzen?

    Vermietung bringt Abschreibung und absetzbare Kosten, dafür Mietausfall- und Verwaltungsrisiko. Bei ohnehin schwankendem Einkommen erhöht eine vermietete Immobilie die Schwankung eher, als sie auszugleichen.

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  6. Was ist beim Verkauf für einen Journalist oder Autor wichtig?

    Die Spekulationsfrist: Bei Vermietung sind Gewinne innerhalb von zehn Jahren steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung nicht. Bei betrieblich genutzten Anteilen gilt die Frist nicht.

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