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Gewerbeversicherung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Versicherung braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG wirklich?

    Zuerst die Betriebshaftpflicht — sie deckt Schäden, die Sie bei anderen anrichten, und existenzbedrohende Fälle sind hier am wahrscheinlichsten. Alles Weitere richtet sich danach, welche Werte im Betrieb stecken.

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  2. Was kostet die Betriebshaftpflicht für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Der Beitrag richtet sich nach Umsatz, Mitarbeiterzahl und Tätigkeit. Kleinbetriebe liegen häufig im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr — gemessen an einem einzigen Personenschaden ist das wenig.

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  3. Braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine Berufshaftpflicht zusätzlich?

    Wenn Sie beraten, planen oder begutachten: ja. Die Betriebshaftpflicht zahlt bei Personen- und Sachschäden, nicht bei reinen Vermögensschäden aus falscher Beratung — und genau die werden teuer.

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  4. Was ist eine Inhaltsversicherung und braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG sie?

    Sie ersetzt Waren, Maschinen und Einrichtung nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Sinnvoll, sobald der Wiederbeschaffungswert Ihrer Ausstattung höher ist als das, was Sie aus der Rücklage ersetzen könnten.

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  5. Deckt die Privathaftpflicht die Tätigkeit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit ab?

    Nein. Sobald etwas beruflich veranlasst ist, greift die private Haftpflicht nicht — das ist der häufigste und teuerste Irrtum bei nebenberuflicher Selbstständigkeit.

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  6. Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Sie ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht. Bei kleinem Geschäft ist der Ausfall in der Hauptsaison weit teurer als der Sachschaden selbst.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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