Gold und Edelmetalle als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.
- Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
- Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch
Sechs Fragen, sechs Antworten
-
Lohnt sich Gold für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Als Beimischung von etwa fünf bis zehn Prozent, nicht als Anlage für sich. Gold zahlt keine Zinsen und keine Dividende — es soll Kaufkraft sichern, nicht vermehren.
Direktverweis -
Muss ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG Gewinne aus Gold versteuern?
Bei physischem Gold nach einem Jahr Haltedauer nicht — das ist der wesentliche Vorteil gegenüber Wertpapieren mit Abgeltungsteuer. Innerhalb eines Jahres ist der Gewinn steuerpflichtig.
Direktverweis -
Barren oder Münzen für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Barren haben den geringeren Aufschlag, gängige Anlagemünzen die bessere Verkäuflichkeit. Kleine Einheiten kosten prozentual deutlich mehr Aufgeld als große.
Direktverweis -
Wo bewahrt ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG Gold auf?
Im Bankschließfach oder einem zertifizierten Tresor. Prüfen Sie die Hausratversicherung: Wertsachen zu Hause sind meist nur bis zu einer geringen Grenze gedeckt, im Schließfach oft besser.
Direktverweis -
Kann ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG Gold als Sicherheit für einen Kredit nutzen?
Selten. Banken beleihen physisches Gold kaum, weil Verwahrung und Verwertung aufwendig sind. Als Rücklage für schwache Monate ist es dagegen brauchbar.
Direktverweis -
Gehört Gold ins Betriebs- oder Privatvermögen?
Ins Privatvermögen. Im Betriebsvermögen entfällt die einjährige Spekulationsfrist, jeder Gewinn wird steuerpflichtig — genau der Vorteil geht verloren.
Direktverweis
Wie möchten Sie weitermachen?
Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.