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Privathaftpflicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine Privathaftpflicht?

    Ja, jeder. Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt, weil Sie für Schäden an anderen unbegrenzt mit Ihrem Vermögen haften — ein Personenschaden kann lebenslang nachwirken.

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  2. Deckt sie die Tätigkeit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit ab?

    Nein. Alles beruflich Veranlasste ist ausgeschlossen — dafür brauchen Sie eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Bei nebenberuflicher Tätigkeit ist das die häufigste Lücke.

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  3. Welche Deckungssumme sollte ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG wählen?

    Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Unterschied zu 5 Millionen kostet wenige Euro im Jahr.

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  4. Was ist bei Tierhaltung zu beachten?

    Hunde und Pferde sind nie über die Privathaftpflicht gedeckt, dafür braucht es eine Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere sind meist eingeschlossen.

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  5. Sind Kinder und Partner eines Kleinunternehmer nach § 19 UStG mitversichert?

    In der Familienversicherung ja, solange Kinder in Ausbildung und unverheiratet sind. Achten Sie auf den Einschluss deliktunfähiger Kinder — ohne ihn zahlt niemand, wenn ein Fünfjähriger etwas beschädigt.

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  6. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

    Sie springt ein, wenn ein anderer Ihnen etwas kaputtmacht und selbst nicht zahlen kann. Kostet kaum etwas und ist in genau den Fällen wertvoll, in denen sonst niemand haftet.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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