select-smart Eine Anfrage. Der passende Partner.
Start/Leistungen/Rechtsschutzversicherung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Rechtsschutzversicherung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welchen Rechtsschutz braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Privat- und Verkehrsrechtsschutz als Grundlage, dazu Berufs- oder Firmenrechtsschutz, sobald Sie Verträge mit Kunden oder Lieferanten schließen. Der private Baustein deckt berufliche Streitigkeiten nicht ab.

    Direktverweis
  2. Was kostet Rechtsschutz für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Privat und Verkehr liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich im Jahr; Firmenrechtsschutz richtet sich nach Umsatz und Mitarbeiterzahl. Eine Selbstbeteiligung von 250 bis 500 Euro senkt den Beitrag deutlich.

    Direktverweis
  3. Gilt eine Wartezeit für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Ja, in der Regel drei Monate für die meisten Bereiche. Wer erst beim laufenden Streit abschließt, bekommt keine Deckung — das ist der häufigste Grund für Ablehnungen.

    Direktverweis
  4. Zahlt der Rechtsschutz eines Kleinunternehmer nach § 19 UStG bei Forderungseinzug?

    Meist nur eingeschränkt. Das Eintreiben offener Rechnungen ist typischerweise ausgeschlossen oder gedeckelt — dafür gibt es Warenkreditversicherung und Inkasso.

    Direktverweis
  5. Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Firmenrechtsschutz?

    Berufsrechtsschutz schützt Sie als Person in beruflichen Angelegenheiten, Firmenrechtsschutz das Unternehmen samt Mitarbeitern. Wer Personal beschäftigt, braucht zusätzlich Arbeitsrechtsschutz.

    Direktverweis
  6. Was ist bei Steuerstreitigkeiten für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG gedeckt?

    Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor Finanzgerichten, nicht für die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt im Vorfeld. Die Betriebsprüfung selbst ist nirgends versichert.

    Direktverweis

Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

Anfrage starten Direkt zum Rechner

Weitere Themen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Anfrage kostenlos – Partnertermin auch bei Ihnen zu Hause

Wir kommen nach Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Dorsten, Dortmund, Herne und Herten. Persönlich, telefonisch oder per Video.