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Solar und Photovoltaik als Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Was sich für Kleinunternehmer nach § 19 UStG tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR und Steuerbescheide
  • Besonderheit: keine Umsatzsteuer, Umsatzgrenze – Banken sehen kleine Umsätze kritisch

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Lohnt sich Photovoltaik für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Es hängt am Eigenverbrauch. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, statt ihn für wenige Cent einzuspeisen, desto schneller rechnet sich die Anlage — bei kleinem Geschäft lohnt der Blick auf das Lastprofil über den Tag.

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  2. Welche Förderung bekommt ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG für Photovoltaik?

    Die EEG-Einspeisevergütung sowie KfW-Kredite; einzelne Länder und Kommunen legen eigene Zuschüsse auf. Wichtig: Zuerst den Antrag stellen, dann beauftragen — wer vorher bestellt, verliert die Förderung.

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  3. Wie finanziert ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine Solaranlage?

    Über einen KfW-Kredit oder ein Bankdarlehen; die Anlage selbst dient als Sicherheit. Die Bank verlangt EÜR und Steuerbescheide — und rechnet die künftigen Stromerträge nur vorsichtig an.

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  4. Wie wird der Strom aus der Anlage eines Kleinunternehmer nach § 19 UStG versteuert?

    Einspeiseerlöse sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt seit 2023 eine Steuerbefreiung, die den Aufwand deutlich senkt.

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  5. Braucht ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG eine eigene Versicherung für die Anlage?

    Ja, eine Photovoltaikversicherung gegen Sturm, Hagel, Diebstahl und Ertragsausfall. Die Gebäudeversicherung deckt Aufdachanlagen nicht automatisch mit — nachfragen und schriftlich einschließen lassen.

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  6. Lohnt sich ein Speicher für einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

    Wenn der Verbrauch überwiegend tagsüber anfällt, oft nicht — dann nutzen Sie den Strom ohnehin direkt. Ein Speicher rechnet sich vor allem dort, wo abends und nachts verbraucht wird.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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