Finanzfragen nach Erwerbsform
Dieselbe Frage hat je nach Erwerbsform eine andere Antwort. Ein Beamter belegt sein Einkommen mit der Besoldungsmitteilung, ein Imker mit einer Einnahmenüberschussrechnung – und bei einem Existenzgründer gibt es noch gar nichts zu belegen. Hier steht, was sich für Ihre Situation tatsächlich unterscheidet.
Angestellt
- Beamter
- Befristet Beschäftigter
- Beschäftigter in der Probezeit
- Zeitarbeitnehmer
- Beschäftigter in Elternzeit
- Grenzgänger
Selbstständig
- Freiberufler
- Einzelunternehmer
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- Handwerksbetrieb
- Gastronom
- Einzelhändler
- GmbH-Gesellschafter
- UG-Gründer
- GbR-Gesellschafter
- Existenzgründer
- Selbstständig im Nebenerwerb
Freier Beruf
- Arzt oder Zahnarzt
- Rechtsanwalt
- Architekt oder Ingenieur
- Steuerberater
- Heilpraktiker
- Journalist oder Autor
- Künstler oder Musiker
- Designer oder Fotograf
- Dolmetscher oder Übersetzer
Land- und Forstwirtschaft
- Landwirt
- Imker
- Winzer
- Obst- oder Gemüsebauer
- Forstwirt
- Fischer oder Teichwirt
- Tierhalter oder Pensionsstall
- Gärtner oder Baumschule
Ohne Erwerbstätigkeit
Themen
Jede Erwerbsform ist zu diesen Themen beantwortet:
- Kredit und Umschuldung
- Baufinanzierung
- Sanierung und Modernisierung
- Immobilien
- Private Krankenversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gewerbeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
- Privathaftpflicht
- Wohngebäudeversicherung
- Strom und Gas
- Solar und Photovoltaik
- Wallbox
- Förderung und KfW
- Gold und Edelmetalle
Ihre Situation in vier Schritten
Wählen Sie Thema und Erwerbsform – danach entscheiden Sie, ob sich jemand melden soll oder ob Sie lieber selbst rechnen.