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Betriebliche Altersvorsorge als Einzelunternehmer

Was sich für Einzelunternehmer tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR oder Bilanz, Steuerbescheide, BWA
  • Besonderheit: haftet mit dem Privatvermögen, Gewerbesteuer ab Freibetrag

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Kann ein Einzelunternehmer eine betriebliche Altersvorsorge nutzen?

    Nicht für sich selbst — die betriebliche Altersvorsorge setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie sie dagegen anbieten, sobald jemand sie verlangt.

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  2. Was ist für einen Einzelunternehmer bei der Entgeltumwandlung wichtig?

    Dass der Arbeitgeberzuschuss stimmt und der Vertrag bei einem Wechsel mitgenommen werden kann. Beiträge mindern zunächst Steuern und Sozialabgaben — dafür sind die Leistungen später voll beitragspflichtig.

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  3. Muss ein Einzelunternehmer als Arbeitgeber eine bAV anbieten?

    Anbieten müssen Sie sie, finanzieren nicht vollständig: Verlangt ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung, müssen Sie sie ermöglichen und 15 Prozent zuschießen.

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  4. Welcher Durchführungsweg passt für einen Einzelunternehmer?

    Direktversicherung ist der einfachste Weg mit dem geringsten Verwaltungsaufwand. Pensionskasse und Unterstützungskasse lohnen erst bei größeren Belegschaften.

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  5. Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeberwechsel?

    Der Vertrag kann übertragen oder beitragsfrei gestellt werden. Unverfallbar sind eigene Beiträge sofort, Arbeitgeberbeiträge nach drei Jahren und ab Alter 21.

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  6. Lohnt sich die bAV trotz Beiträgen in der Rente?

    Wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die Mindestzuschuss zahlt: meist ja. Bei nur 15 Prozent Zuschuss frisst die spätere Beitragspflicht in Kranken- und Pflegekasse einen großen Teil des Vorteils.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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