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Wallbox als Journalist oder Autor

Was sich für Journalist oder Autor tatsächlich unterscheidet — und was Sie deshalb vorbereiten sollten.

Das Wichtigste vorweg
  • Einkommensnachweis: EÜR, Steuerbescheide, Honorarübersicht
  • Besonderheit: Künstlersozialkasse möglich – halbiert den Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Braucht ein Journalist oder Autor eine Wallbox oder reicht die Steckdose?

    Eine Wallbox. Die Haushaltssteckdose ist für Dauerlast nicht ausgelegt und überhitzt — Ladezeiten von über zwanzig Stunden kommen dazu.

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  2. Was kostet die Wallbox für einen Journalist oder Autor mit Installation?

    Das Gerät liegt meist im niedrigen vierstelligen Bereich, die Installation hängt fast vollständig an der Leitungslänge zum Zählerschrank. Lassen Sie den Weg vorab messen, nicht schätzen.

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  3. Muss ein Journalist oder Autor die Wallbox anmelden?

    Ja, beim Netzbetreiber. Bis 11 kW genügt die Anmeldung, ab 12 kW ist eine Genehmigung nötig — das erledigt der Elektrobetrieb mit.

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  4. Kann ein Journalist oder Autor die Wallbox absetzen?

    Bei betrieblicher Nutzung ja, anteilig oder vollständig. Wer Firmenfahrzeuge zu Hause lädt, sollte einen eichrechtskonformen Zähler einbauen — sonst fehlt der Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

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  5. Lohnt sich für einen Journalist oder Autor die Kombination mit Photovoltaik?

    Deutlich. Eigener Solarstrom kostet einen Bruchteil des Netzstroms; mit Überschussladen tanken Sie genau das, was sonst für wenige Cent eingespeist würde.

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  6. Was gilt für Mieter und Eigentümergemeinschaften?

    Seit 2021 besteht ein Anspruch auf Zustimmung zum Einbau — die Kosten trägt aber, wer es verlangt. In der Eigentümergemeinschaft ist ein Beschluss nötig, kein Veto.

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Wie möchten Sie weitermachen?

Sie können Ihre Angaben in vier Schritten hinterlegen und sich von einem Partnerunternehmen melden lassen — oder direkt selbst rechnen, ohne dass eine Zahl Ihr Gerät verlässt.

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