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Förderung in Baden-Württemberg

Was in Baden-Württemberg anders geregelt ist als im Nachbarland — und worauf Sie deshalb vor dem Antrag achten sollten.

Auf einen Blick
  • Förderbank: L-Bank
  • Schwerpunkt: Wohnraumförderung mit Zinsverbilligung und Zuschüssen für Familien, dazu Programme für energetische Sanierung im Bestand
  • Grunderwerbsteuer: 5,0 Prozent
  • Kaufnebenkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: rund 21.000 Euro (7,0 Prozent, ohne Maklerprovision)

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Landesförderung gibt es in Baden-Württemberg?

    Die Förderbank des Landes ist die L-Bank. Ihr Schwerpunkt liegt auf Wohnraumförderung mit Zinsverbilligung und Zuschüssen für Familien, dazu Programme für energetische Sanierung im Bestand. Diese Mittel kommen zusätzlich zu den bundesweiten KfW- und BAFA-Programmen.

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  2. Lässt sich die Förderung aus Baden-Württemberg mit KfW-Mitteln kombinieren?

    In vielen Fällen ja — Landesdarlehen und KfW-Kredit schließen einander meist nicht aus. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG dagegen schon. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln, bevor Sie beantragen.

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  3. Was ist die Besonderheit der Förderung in Baden-Württemberg?

    Das Land fördert Wohneigentum für Familien mit Kindern über zinsgünstige Darlehen der L-Bank — kombinierbar mit KfW-Mitteln.

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  4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

    5,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 15.000 Euro; zusammen mit Notar und Grundbuch landen Sie bei rund 21.000 Euro, also etwa 7,0 Prozent — die Maklerprovision noch nicht gerechnet.

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  5. Wann muss der Förderantrag in Baden-Württemberg gestellt werden?

    Immer vor Auftragsvergabe. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist bundesweit der häufigste Ablehnungsgrund: Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt nichts mehr — auch nicht rückwirkend.

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  6. Wo stellt man den Antrag in Baden-Württemberg?

    Bei der L-Bank beziehungsweise über die Hausbank, die den Antrag weiterleitet. Für die meisten Energieprogramme ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben; seine Kosten werden bezuschusst.

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