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Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Was in Mecklenburg-Vorpommern anders geregelt ist als im Nachbarland — und worauf Sie deshalb vor dem Antrag achten sollten.

Auf einen Blick
  • Förderbank: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  • Schwerpunkt: Modernisierung im ländlichen Raum, Wohnraumschaffung in Städten und Programme gegen Leerstand
  • Grunderwerbsteuer: 6,0 Prozent
  • Kaufnebenkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: rund 24.000 Euro (8,0 Prozent, ohne Maklerprovision)

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Landesförderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

    Die Förderbank des Landes ist die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Ihr Schwerpunkt liegt auf Modernisierung im ländlichen Raum, Wohnraumschaffung in Städten und Programme gegen Leerstand. Diese Mittel kommen zusätzlich zu den bundesweiten KfW- und BAFA-Programmen.

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  2. Lässt sich die Förderung aus Mecklenburg-Vorpommern mit KfW-Mitteln kombinieren?

    In vielen Fällen ja — Landesdarlehen und KfW-Kredit schließen einander meist nicht aus. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG dagegen schon. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln, bevor Sie beantragen.

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  3. Was ist die Besonderheit der Förderung in Mecklenburg-Vorpommern?

    Viele Programme sind an den Erhalt vorhandener Bausubstanz gebunden — Abriss und Neubau werden seltener gefördert als Sanierung.

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  4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

    6,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 18.000 Euro; zusammen mit Notar und Grundbuch landen Sie bei rund 24.000 Euro, also etwa 8,0 Prozent — die Maklerprovision noch nicht gerechnet.

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  5. Wann muss der Förderantrag in Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden?

    Immer vor Auftragsvergabe. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist bundesweit der häufigste Ablehnungsgrund: Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt nichts mehr — auch nicht rückwirkend.

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  6. Wo stellt man den Antrag in Mecklenburg-Vorpommern?

    Bei der Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beziehungsweise über die Hausbank, die den Antrag weiterleitet. Für die meisten Energieprogramme ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben; seine Kosten werden bezuschusst.

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