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Förderung in Hamburg

Was in Hamburg anders geregelt ist als im Nachbarland — und worauf Sie deshalb vor dem Antrag achten sollten.

Auf einen Blick
  • Förderbank: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Schwerpunkt: Wärmeschutz im Bestand, Heizungstausch, Solarförderung und Eigentumsförderung für Haushalte mit mittlerem Einkommen
  • Grunderwerbsteuer: 5,5 Prozent
  • Kaufnebenkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: rund 22.500 Euro (7,5 Prozent, ohne Maklerprovision)

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Landesförderung gibt es in Hamburg?

    Die Förderbank des Landes ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Ihr Schwerpunkt liegt auf Wärmeschutz im Bestand, Heizungstausch, Solarförderung und Eigentumsförderung für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Diese Mittel kommen zusätzlich zu den bundesweiten KfW- und BAFA-Programmen.

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  2. Lässt sich die Förderung aus Hamburg mit KfW-Mitteln kombinieren?

    In vielen Fällen ja — Landesdarlehen und KfW-Kredit schließen einander meist nicht aus. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG dagegen schon. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln, bevor Sie beantragen.

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  3. Was ist die Besonderheit der Förderung in Hamburg?

    Hamburg schreibt über die Klimaschutzverordnung bei Dachsanierungen eine Photovoltaikpflicht vor — die Förderung ist darauf abgestimmt.

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  4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hamburg?

    5,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 16.500 Euro; zusammen mit Notar und Grundbuch landen Sie bei rund 22.500 Euro, also etwa 7,5 Prozent — die Maklerprovision noch nicht gerechnet.

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  5. Wann muss der Förderantrag in Hamburg gestellt werden?

    Immer vor Auftragsvergabe. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist bundesweit der häufigste Ablehnungsgrund: Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt nichts mehr — auch nicht rückwirkend.

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  6. Wo stellt man den Antrag in Hamburg?

    Bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beziehungsweise über die Hausbank, die den Antrag weiterleitet. Für die meisten Energieprogramme ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben; seine Kosten werden bezuschusst.

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