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Förderung in Berlin

Was in Berlin anders geregelt ist als im Nachbarland — und worauf Sie deshalb vor dem Antrag achten sollten.

Auf einen Blick
  • Förderbank: Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Schwerpunkt: Programme für Mietwohnungsneubau, energetische Sanierung und Effizienzhaus-Standards im Bestand
  • Grunderwerbsteuer: 6,0 Prozent
  • Kaufnebenkosten bei 300.000 Euro Kaufpreis: rund 24.000 Euro (8,0 Prozent, ohne Maklerprovision)

Sechs Fragen, sechs Antworten

  1. Welche Landesförderung gibt es in Berlin?

    Die Förderbank des Landes ist die Investitionsbank Berlin (IBB). Ihr Schwerpunkt liegt auf Programme für Mietwohnungsneubau, energetische Sanierung und Effizienzhaus-Standards im Bestand. Diese Mittel kommen zusätzlich zu den bundesweiten KfW- und BAFA-Programmen.

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  2. Lässt sich die Förderung aus Berlin mit KfW-Mitteln kombinieren?

    In vielen Fällen ja — Landesdarlehen und KfW-Kredit schließen einander meist nicht aus. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG dagegen schon. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln jedes Programms einzeln, bevor Sie beantragen.

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  3. Was ist die Besonderheit der Förderung in Berlin?

    Der Schwerpunkt liegt auf Mehrfamilienhäusern und Genossenschaften, weniger auf Eigenheimen.

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  4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?

    6,0 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 18.000 Euro; zusammen mit Notar und Grundbuch landen Sie bei rund 24.000 Euro, also etwa 8,0 Prozent — die Maklerprovision noch nicht gerechnet.

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  5. Wann muss der Förderantrag in Berlin gestellt werden?

    Immer vor Auftragsvergabe. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist bundesweit der häufigste Ablehnungsgrund: Wer den Handwerker schon beauftragt hat, bekommt nichts mehr — auch nicht rückwirkend.

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  6. Wo stellt man den Antrag in Berlin?

    Bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beziehungsweise über die Hausbank, die den Antrag weiterleitet. Für die meisten Energieprogramme ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben; seine Kosten werden bezuschusst.

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