Bund und Land kombinieren – was zusammen geht und was sich ausschließt
Zwei Förderungen für dasselbe Vorhaben: erlaubt oder Betrug?
Kombinieren ist erlaubt, Doppelförderung nicht
Sie dürfen mehrere Programme für dasselbe Vorhaben nutzen, solange nicht derselbe Kostenanteil zweimal gefördert wird. Das nennt sich Kumulierung, und jedes Programm regelt in seinen Bedingungen, womit es sich verträgt. Diese Regeln stehen dort schwarz auf weiß – sie zu lesen ist der halbe Gewinn.
Was sich in aller Regel ausschließt
Der Zuschuss für energetische Maßnahmen und der Steuerbonus nach § 35c EStG: Sie müssen sich entscheiden. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent über drei Jahre verteilt, der Zuschuss deutlich mehr auf einmal – bei ausreichender Steuerlast lohnt trotzdem der Vergleich, weil der Bonus keinen Energieberater voraussetzt.
Ob der Regelfall auf Ihre Zahlen passt, sehen Sie in wenigen Minuten – selbst gerechnet oder gemeinsam.
Was sich häufig gut verträgt
Ein KfW-Kredit für die Finanzierung und ein Landeszuschuss für einen Teilbereich. Oder Bundesförderung für die Heizung und ein kommunaler Zuschuss für die Photovoltaik auf demselben Dach. Es sind unterschiedliche Kostenblöcke – und genau darauf kommt es an.
Der Fehler, der teuer wird
Beide Anträge stellen und die Kumulierung nicht angeben. Das ist keine Lücke, sondern ein Subventionsverstoß mit Rückforderung und Zinsen. Geben Sie jede weitere Förderung im Antrag an – wenn sie zulässig ist, passiert nichts, und wenn nicht, erfahren Sie es rechtzeitig.
Die Rechnung hängt an Ihren Zahlen, nicht an Durchschnittswerten. Wir rechnen sie kostenlos und unverbindlich mit Ihnen durch.
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