select-smart Eine Anfrage. Der passende Partner.
Start/Ratgeber/Wann Sie den Förderantrag stellen müssen – der Zeitpunkt entscheidet

Wann Sie den Förderantrag stellen müssen – der Zeitpunkt entscheidet

Vor dem Angebot, nach dem Angebot oder nach dem Auftrag?

Die Regel in einem Satz

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Nicht vor der Fertigstellung, nicht vor der Rechnung – vor dem Auftrag. Alles, was danach kommt, gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und ist nicht mehr förderfähig.

Was als Auftrag zählt

Ein unterschriebener Werkvertrag, eine verbindliche Bestellung, eine Anzahlung – alles, was Sie rechtlich bindet. Ein Angebot einzuholen und zu prüfen ist dagegen unschädlich. Wer schneller anfangen muss, kann mit dem Betrieb einen Vertrag unter aufschiebender Bedingung schließen: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage da ist. Das ist der legale Weg, Zeit zu sparen.

Rechnet sich das bei Ihnen auch?

Ob der Regelfall auf Ihre Zahlen passt, sehen Sie in wenigen Minuten – selbst gerechnet oder gemeinsam.

Wie lange die Bearbeitung dauert

Rechnen Sie bei Zuschüssen mit einigen Wochen, bei Krediten über die Hausbank mit etwas mehr, weil zwei Stellen prüfen. Planen Sie diesen Vorlauf ein, statt zu hoffen, dass es schneller geht – ein Handwerkertermin, der drängt, ist kein Grund, den die Förderbank anerkennt.

Der Sonderfall Notfall

Bei einem Heizungsausfall mitten im Winter dürfen Sie handeln. Einzelne Programme kennen Härtefallregelungen für den Ersatz einer irreparabel defekten Anlage. Klären Sie das vorher telefonisch mit dem Fördergeber und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben – mündliche Zusagen tragen im Widerspruchsverfahren nicht.

Wie es weitergeht

Die Rechnung hängt an Ihren Zahlen, nicht an Durchschnittswerten. Wir rechnen sie kostenlos und unverbindlich mit Ihnen durch.

Anfrage kostenlos – Partnertermin auch bei Ihnen zu Hause

Wir kommen nach Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Dorsten, Dortmund, Herne und Herten. Persönlich, telefonisch oder per Video.